Tintenfisch, Kalmar (Loligo)
Loligo spp.
- Ostatlantik FAO 27, FAO 47Handleinen und Angelleinen (mechanisiert)
- Mittelmeer und Schwarzes Meer FAO 37Handleinen und Angelleinen (mechanisiert)
- Loligo vulgaris - Nordostatlantik FAO 27Pelagische Schleppnetze
- Nordostatlantik FAO 27, Mittelmeer und Schwarzes Meer FAO 37Grundschleppnetze, Pelagische Schleppnetze (andere Arten als L. vulgaris)
Biologie
Tintenfische sind Weichtiere und gehören zu den Kopffüßern. Die Gattung Loligo umfasst verschiedene Aren, zu denen auch der Gemeine Kalmar (Loligo vulgaris) gehört. Dieser wird bis zu 50 Zentimeter lang und erreicht ein Gewicht bis 1,5 Kilogramm. Er lebt in den Küstengewässern des Nordostatlantiks und Mittelmeeres, üblicherweise in Wassertiefen bis etwa 100 Meter, manchmal aber auch bis in 500 Meter Tiefe. Tintenfische erreichen früh ihre Geschlechtsreife und pflanzen sich rasch fort. Trotzdem haben viele Arten biologische Merkmale, die sie anfällig für Fischereidruck machen.
Bestandsituation
Die Bestände von Tintenfischen können sehr stark schwanken, da sie sich schnell reproduzieren, schnell wachsen und stark von den Umweltbedingungen beeinflusst werden. Sie können daher schnell überfischt werden, sich aber auch schnell wieder erholen. Es ist schwer, den Einfluss der Fischerei auf die Bestände festzustellen und eine nachhaltige Fangmenge zu bestimmen.
Auswirkungen auf das Ökosystem
Die am häufigsten eingesetzten Methoden zum Fang von Tintenfisch sind mechanisierte Angelleinen (auch Jigging genannt) oder pelagische Schleppnetze. Der Beifang und die Auswirkungen dieser Fischereien auf den Meeresboden sind gering. Mechanisierte Angelleinen sind sehr selektiv und haben daher kaum Einfluss auf andere Arten. Die Fischerei mit Grundschleppnetzen hat deutlich mehr Auswirkungen auf die Bodenlebensgemeinschaften und erzeugt mehr Beifang, unter anderem von Haien, Rochen und Schildkröten sowie Jungtieren verschiedener Fischarten.
Management
Es gibt keine speziellen Managementmaßnahmen für diese Fischereien auf Tintenfische, mit Ausnahme von Mindest-Anlandegrößen in Spanien und Portugal. Die allgemeinen Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU werden als teilweise wirksam für die Loligo-Fischereien bewertet.